Forderungsmanagement

Forderungsmanagement

Wir sichern Ihre Liquidität und Handlungsfähigkeit

Aufgrund der sich in den letzten Jahren immer mehr verschlechternden allgemeinen Zahlungsmoral sind immer mehr Unternehmen mit enormen Zahlungsrückständen und Außenständen konfrontiert. Verstärkt wird dieser Umstand durch die Einflüsse der Corona-Pandemie.

Damit derartige Forderungsausfälle besonders für kleinere und mittelständische Unternehmen nicht zu einer Existenzbedrohung werden, stellt die Kanzlei von Alvensleben Ihnen einen kompetenten Partner zur Seite, um ihre fälligen Forderungen auch erfolgreich durchzusetzen.

Unser Leistungsspektrum:

• Forderungseinzug vom anwaltlichen Aufforderungsschreiben über Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid bis zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners
• Aber auch die Abwehr unberechtigter Forderungen, z.B. durch Inkassounternehmen

Wir übernehmen für Sie die schnelle und zuverlässige Beitreibung offener und fälligen Forderungen bei Ihrem Schuldner, so auch bei problematischen Fällen, wie z.B. unbekanntem Aufenthalt der Schuldner.

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen:

• Auftrags-/ Vertragsunterlagen
• Ihre Rechnung(en) und Mahnung(en)
• Korrespondenz mit der Gegenseite

Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Forderungseinzuges und darüber hinaus auch mit der Zwangsvollstreckung. Wichtiges Beispiel dafür ist u.a. die Pfändung von Arbeitseinkommen, Bankkonten sowie auch Zwangsversteigerung eines Grundstücks, aber auch die Teilungsversteigerung.

Kosten:

Für den Fall, dass nach dem gerichtlichen Mahnverfahren die Rechtsanwaltskosten nicht vom Schuldner beigetrieben werden können, verlangen wir von Ihnen nicht die vollen gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Diese Ermäßigung der Gebühren ist nach § 4 Abs. 2 RVG zulässig.

Wir lassen uns stattdessen den Kostenerstattungsanspruch, den Sie gegen den Schuldner haben, abtreten. Sie brauchen dann nur eine vorher vereinbarte Pauschalgebühr an uns bezahlen. Die Höhe dieser Pauschalgebühr hängt vom Einzelfall ab.