Kein Bau ohne Mangel?!
Das Rechtsgebiet des Bau-, Architekten- und Werkvertragsrechts zeichnet sich dadurch aus, dass in den letzten Jahren die Rechtsprechung sehr aktiv war. Zahlreiche Fragen, die bislang offen waren, haben der Bundesgerichtshof und die Oberlandesgerichte in den letzten Jahren entschieden. Das Bau-, Architekten- und Werkvertragsrecht umfasst unter anderem folgende Themenschwerpunkte:
• Werkvertragsrecht
• Abschluss eines Bauvertrages (Generalunternehmer- und Bauträgervertrag, BGB-Werkvertrag und VOB/B Vertrag)
• Abnahme der Bauleistung
• Mängelgewährleistungsansprüche
• Vergütungsansprüche
• Sicherung von Werklohnansprüchen
• Fälligkeit von Architektenhonoraren
• Beweissicherung und selbstständiges Beweissicherungsverfahren
Wir können Ihnen bei folgenden Problemen helfen
• Abwehr/Durchsetzung von Werklohnansprüchen
• Baumängel und Gewährleistungsansprüche
• Architektenhaftung
• Architektenhonorar
• Vertragsgestaltung und Überprüfung von Bauverträgen
• Baubegleitende Rechtsberatung
• Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens zur Sicherung von Ansprüchen und zur Hemmung drohender Verjährung